Kostenübernahme

Die Kosten für die Reittherapiesitzungen werden in 98 Prozent der Fälle privat bezahlt. In Sonderfällen kann die Reittherapie auch von der Krankenkasse, der Pflegekasse, Sozialamt oder dem Jugendamt übernommen werden.

 

Ist eine Krankheit attestiert kann der Artz als Heilmethode Reittherapie verordnen. Die Krankenkasse entscheidet dann ob sie die Kosten übernimmt. Denn Reittherapie ist eine Kann-Leistung der Krankenkasse. Reittherapie auf Rezept ist also in Einzelfällen möglich.

 

Die Pflegekasse kann nach §45b SGB XII in manchen Fällen die Reittherapiekosten abrechnen. Reittherapie wird dann als niedrigschwelliges Betreuungsangebot bzw. als qualitätssichernde Betreuungsleistung angesehen. Hierfür ist im Vorfeld ein Pflegegutachten möglich.

 

Das Jugendamt übernimmt manchmal auch die Kosten der Reittherapie wenn ein Förderbedarf und ein Ärztliches Gutachten besteht. Dann wäre die Reittherapie eine Hilfe zur Erziehung.

 

Ebenso kann das Sozialamt im Rahmen der Widereingliederungshilfe die Kosten übernehmen.

 

Grundsätzlich ist das Therapeutische Reiten eine freiwillige Leistung der Kostenträger. Einem Antrag sollte möglichst eine ärztliche Verordnung, Stellungnahme von therapeutischer oder pädagogischer Seite sowie das Ziel der Therapie mit einem Ausblick warum es Reittherapie sein sollte beigefügt werden.

 

Erfahrungsgemäß ist es mir nach 2 bis 3 Stunden möglich das Problem- bzw. Krankheitsbild aus therapeutischer Sicht zu beurteilen und dann bin ich Ihnen gerne bei der Antragstellung behilflich.